Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut
Gesetzlich Versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr in der Regel alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut. Die Hautkrebsvorsorge sollte, wenn möglich, in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung (Check-up) durchgeführt werden.
Die Untersuchung umfasst:
- ein gezieltes Gespräch, zum Beispiel zu Veränderungen oder Beschwerden der Haut
- eine Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
- die Befundmitteilung mit Beratung
Bei einem verdächtigen Befund erfolgt die weitere Abklärung bei einer Fachärztin oder einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten.